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1 G, 2 G oder 3 G?

Aktualisiert: 12. Nov. 2021



Derzeit gelten folgende Regelungen in der Praxis: Für Kunden mit ärztlichen verordneten Leistungen (Rezept, Sekundärprävention usw.) gelten die 3 G Regelungen nicht!

Selbstzahlerleistungen und Präventionsleistungen sind derzeit nach der 3 G Regelung bestimmt, das bedeutet der Zugang ist nur mit entsprechendem vollständigen Impfstatus oder tagesaktuellem Antigen-Test (oder PCR Labortest nicht älter als 48h) oder Genesen-Nachweis möglich.

In den Dresdner Schwimmhallen gilt das jeweilige Hausrecht. Wir haben hinsichtlich der geltenden 3 G Regelungen keinen Einfluss.


Update 08.11.2021: Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen die für die Stadt Dresden zutreffen. Insbesondere die Nutzung von Bewegungsangeboten in den Schwimmhallen und in den Räumen an Land können sich täglich ändern.


Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in zertifizierten Gruppen im Gegensatz zum sonstigen Sport unterliegt nicht den Zugangsbeschränkungen nach §7 Absatz 1 und §9 Absatz 1 der Sächsischen Corona Schutzverordnung vom 05.November 2021. Die Kontaktbeschränkungen in der Vorwarnstufe und der Überlastungsstufe sowie die Auflage zur Kontaktnachverfolgung kommen aber zur Anwendung.

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