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Befristeter Lockdown in Sachsen ab 02.11.2020


Aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 31.10. gelten ab 02.11.2020 für Sachsen weitereichende Eisnchränkungen.

Kurz und knapp gilt laut offizieller Information unseres Verbandes für Physiotherapie (VPT Sachsen) für uns:



  1. Mundschutz muss beim Aufenthalt in Gesundheitseinrichtungen ab Betreten der Einrichtung getragen werden und darf erst nach Verlassen abgenommen werden.

  2. KGG und Gerätetraining dürfen bei medizinischer Notwendigkeit (Rezept vom Arzt, HP oder sHP) durchgeführt werden.

  3. Alle Heilmittelerbringer inkl. Med. Massagepraxen dürfen geöffnet bleiben.

  4. Rehasport ist ärztlich verordnet und darf durchgeführt werden.

  5. Durch die Schliessung der Bäder in Dresden kann keine Wassergymnastik durchgeführt werden!

  6. Präventionskurse dürfen nicht durchgeführt werden.

  7. Pflegeheime dürfen, sofern sie nicht unter Quarantäne stehen, betreten werden und die verordnete Therapie darf abgegeben werden. Der Zutritt darf verwehrt werden, wenn sich nicht an deren Hygienekonzept gehalten wird.

Wir möchten uns bei allen Patienten und Patientinnen, Sportler*innen, Freunden und Mitarbeitern für die tatkräftige Unterstützung, das Verständnis und den Rückhalt bedanken. Wir meisstern gemeinsam diese Situation!


Ein wichtiger Hinweis: Wir informieren so aktuell wie möglich auf unserer Homepage über die aktuellen Neuerungen. Die persönliche und telefonische Erreichbarkeit haben wir zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stark eingeschränkt.


Sie haben Fragen? Schicken Sie uns einfach eine kurze Mail an info(at)physiowerk-dresden.de. Vielen Dank!

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