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Corona Regelungen für körpernahe Dienstleistungen


Mit Inkraftreten der Sächsischen Corona Schutzverordnung zum 01.04.2021 müssen sich Beschäftigte und Inhaber von körpernahen Dienstleistungen künftig zweimal wöchentlich testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test.


Unser Landesverband VPT agiert derzeit sehr aktiv auf Landesebene, damit diese Vorgaben noch entschärft werden können. Nach jetzigem Stand können Patientinnen und Patienten mit dem Nachweis eines - negativen- durchgeführten Selbsttestes oder dem Nachweis eines Testzentrums über einen negativen Coronatest ihre Behandlungen bei uns oder in der Häuslichkeit wahrnehmen.


Hier können Sie das Formular herunterladen und ausfüllen:




Wir informieren weiterhin über aktuelle Entwicklungen - Ihr Team des Physiowerk Dresden.

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